Ab 2021 keine betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland mehr !
Verwaltungsgericht Gießen 19.06.2019 – 4 L 2305/19 GI
Ab 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Kastration von Ferkeln verboten. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag hat der Bundestag nun zugestimmt, wie die Bundesregierung am 28.06.2019 mitteilte. Künftig könnten deshalb auch Landwirte oder andere sachkundige Personen das Narkosemittel Isofluran bei der Ferkelkastration einsetzen. Die Zeit bis 2021 soll für die Umstellung auf praxistaugliche Alternativen genutzt werden.
Fleisch männlicher Schweine ohne Kastration schlecht verkäuflich
Das Fleisch männlicher Schweine könne einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln, erläutert die Regierung. Es gelte als schwer oder gar nicht verkäuflich. Unter acht Tage alte Ferkel würden deshalb bisher häufig ohne Betäubung kastriert, um dem entgegenzuwirken. Diese derzeit übliche Praxis sei ab 2021 verboten. Dann dürften Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden.
Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration
Derzeit stünden Schweinemästern nach wissenschaftlichem Stand drei Verfahren für das Mästen männlicher Schweine zur Verfügung: Die Aufzucht der unkastrierten Ferkel (Jungebermast), die Impfung gegen Ebergeruch und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose. Alle drei genügten bisher den Praxisanforderungen nicht ausreichend. Die verbleibende Zeit bis 2021 müsse deshalb genutzt werden, um die vorhandenen Verfahren zusammen mit den Beteiligten praxistauglich zu machen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstütze diesen Prozess.
Vollnarkose mit Isofluran nun möglich
Neuerdings gebe es ein praxisgerechtes Verfahren, das die chirurgische Ferkelkastration unter Vollnarkose und tierschutzgerechten Bedingungen gewährleiste. Bereits Ende November 2018 habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran, das eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration ermögliche, zugelassen. Die Verordnung erlaubt es laut Bundesregierung zudem, dass Landwirte oder andere sachkundige Personen für die Anwendung des Narkosemittels theoretisch und praktisch geschult werden. Sie könnten dann nach abgelegter Prüfung das Narkosemittel selbst fachgerecht anwenden. Bisher sei dafür die Einschaltung eines Tierarztes erforderlich gewesen.
Vor Kastration sind Schmerzmittel zu verabreichen
Vor der Narkose und der Kastration sei zudem ein Schmerzmittel zu verabreichen, das die Schmerzen des Ferkels bei nachlassender Betäubung lindere. Die Verordnung enthalte des Weiteren Vorschriften für eine hygienische Durchführung der Kastration sowie Regeln für deren Dokumentation. Die Bundesregierung kündigte an, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Schweinhalter bei der Beschaffung von Narkosegeräten finanziell unterstützen wird. Die Verordnung bedürfe noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie solle in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.