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Steuertipps für Tierärzt:innen – frag den Experten – 01.08.2024 um 20 Uhr

Inhalt:

  • Hat jede/jeder Arbeitnehmende ein Recht auf eine Steuerrückzahlung?
  • Was zählt zu den Werbungskosten?
  • Sind Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar?
  • Ändert sich steuerlich etwas durch eine Heirat?
  • Kann die Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden?

Eine Veranstaltung exklusiv und kostenfrei für BaT-Mitglieder mit einem Referenten der vetax®

Der Link zur Anmeldung ist auf der Seite des BaT sichtbar, sobald Sie eingeloggt sind.
Steuertipps für Tierärzt:innen – Frag den Experten – Bund angestellter Tierärzte (bundangestelltertieraerzte.de)

DEUTSCHE VET in Dortmund vom 07.06.-08.06.2024

Wir sind auf der “DEUTSCHE VET” wieder für Sie da und freuen uns auf  Sie!
Sie finden uns Halle 3 am Stand 309

Die Messe findet vom 07. Juni bis 08. Juni 2024 als LIVE-Veranstaltung statt, dieses Mal in Dortmund! 

Ort Messe Dortmund

bpt-Kongress in Bielefeld vom 29.02.-03.03.2024

Wir sind auf dem bpt-Kongress in Bielefeld und freuen uns auf  Sie!
Sie finden uns am Stand B13.

Der Kongress findet vom 29. Februar bis 03. März 2024 als LIVE-Veranstaltung statt.

Ort Bielefeld Seidenstickerhalle

Webinar zum Thema GOT – Fokus steigende Nebenkosten – 22.03.2023 – Fragerunde mit Praxisbeispielen – Wiederholungstermin auf Wunsch

Seit November 2022 beschäftigen Sie sich mit der neuen GOT. Es wurden teils nach oben und teils nach unten die Preise angepasst.
Hinzu kommt, dass Porto-/Transportkosten ebenfalls in allen Bereichen steigen und diese Kosten nicht an der Praxis „hängen“ bleiben sollen.

Wie kann man den Wegfall des Zeitfaktors in der Abrechnung berücksichtigen sowie die steigenden Portokosten für Gefahrgüter, kleine Bestellmengen, o.ä.?
Diese und weitere Fragen wollen wir mit Ihnen gemeinsam in einem Webinar beantworten.

Das Webinar findet am 22.  März 2023 ab 19.00 Uhr statt. Wir planen 30 bis 45 Minuten ein. Dann sollten alle Fragen geklärt sein.

Ihre Ansprechpartner sind:

Dr. Claudia Perbix, Tierärztin und systemischer Coach
Christoph Bremerich, Steuerberater

Wir nutzen Zoom. Über untenstehenden Link können Sie am Webinar teilnehmen.

Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/83917190323?pwd=ZEQ0ekI0MmZaVVg0RW9MaWZjNDNwUT09

ID: 839 1719 0323
Kenncode: 640087

bpt-Kongress in Bielefeld vom 28.04.-29.04.2023

Wir sind auf dem bpt-Kongress in Bielefeld und freuen uns auf  Sie!
Sie finden uns am Stand A11.

Der Kongress findet vom 27. April bis 30. April 2023 als LIVE-Veranstaltung statt.

Ort Bielefeld Seidenstickerhalle

Webinar zum Thema GOT – Fokus steigende Nebenkosten – 01.03.2023

Seit November 2022 beschäftigen Sie sich mit der neuen GOT. Es wurden teils nach oben und teils nach unten die Preise angepasst.
Hinzu kommt, dass Porto-/Transportkosten ebenfalls in allen Bereichen steigen und diese Kosten nicht an der Praxis „hängen“ bleiben sollen.

Wie kann man den Wegfall des Zeitfaktors in der Abrechnung berücksichtigen sowie die steigenden Portokosten für Gefahrgüter, kleine Bestellmengen, o.ä.?
Diese und weitere Fragen wollen wir mit Ihnen gemeinsam in einem Webinar beantworten und Ihnen Lösungsvorschläge an die Hand geben.

Das Webinar findet am 01.  März 2023 ab 17.30 Uhr statt. Wir planen 30 bis 45 Minuten ein. Dann sollten alle Fragen geklärt sein.

Ihre Ansprechpartner sind:

Dr. Claudia Perbix, Tierärztin und systemischer Coach
Christoph Bremerich, Steuerberater

Wir nutzen Zoom. Über untenstehenden Link können Sie am Webinar teilnehmen.

Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/81639156140?pwd=eE1pWVNQTWhtRmVLb2RFMXBXVEpuZz09

Meeting-ID: 816 3915 6140
Kenncode: 154288

DEUTSCHE VET in Dortmund vom 26.05.-27.05.2023

Wir sind auf der “DEUTSCHE VET” wieder für Sie da und freuen uns auf  Sie!
Sie finden uns am Stand 414.

Die Messe findet vom 26. Mai bis 27. Mai 2023 als LIVE-Veranstaltung statt, dieses Mal in Dortmund! 

Ort Messe Dortmund

go-Vet – Workshop – Erfolgreich gründen – 17.06.2023 in Köln – mit Referenten der vetax®

Exklusiv für Tierärztinnen und Tierärzte!
6 ATF-Stunden beantragt

Hier geht es zur Ticketbuchung und zu weiteren Details

Sind Sie bereit für den Schritt in die Selbstständigkeit?

Ist der Zeitpunkt gekommen, Ihr Können endlich in der eigenen Praxis umzusetzen und Ihr eigener Chef zu sein? Oder wollen Sie als Teilhaber in eine bestehende Praxis einsteigen?

Der go-VET Praxisgründer-Workshop richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzte, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen. Unabhängig davon, ob die Gründungsidee schon ganz konkret ist oder derzeit nur der Wunsch nach einer eigenen Tierarztpraxis besteht: In unserem Workshop befassen wir uns sehr dezidiert mit den Erfordernissen der tierärztlichen Existenzgründung. Anhand einer Businessplan-Vorlage besprechen wir die wesentlichen Punkte der Vorgründungsphase, d. h. von der ersten Geschäftsidee über die Standortfindung bis zur Finanzierung des Gründungsvorhabens. Auch wenn Sie noch keine Gründungsabsicht haben, lernen Sie in diesem kurzweiligen Workshop die wichtigsten Schritte und Erfolgsfaktoren der Praxisgründung kennen.

„Wir“ von go-VET sind ein Team aus versierten Branchenkennern mit langjähriger Markterfahrung, bestehend aus Tierärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten. 

Update – Coronavirus-Pandemie (24.11.2021) – Information für Mitarbeiter – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Aufgrund der Pressekonferenz der Ministerpräsidenten vom 18. November 2021 und der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden mit Wirkung für die Zukunft (beginnend mit dem 24. November 2021) u.a. neue Regelungen für Arbeitsstätten getroffen. Es gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen daher ab dem 24.11.2021 von ihren Mitarbeitern einen Nachweis darüber verlangen, dass diese eines der 3Gs erfüllen.

Sie sollten ein Informationsblatt für Ihre Mitarbeiter sowie ein Formular zur Datenerfassung des Impfstatus Ihrer Mitarbeiter erstellen. Wir empfehlen Ihnen, die erforderlichen Nachweise an einem zentralen und den zuständigen Mitarbeitern bekannten Ort griffbereit aufzubewahren.

Darüber hinaus können Sie zur Aufrechterhaltung und Sicherheit Ihres eigenen Betriebes auch weitere Maßnahmen treffen. Sofern dies in Ihrem Betrieb umsetzbar ist, könnten Sie beispielsweise entscheiden, dass sämtliche Mitarbeiter einen negativen Testnachweis vorlegen müssen ehe sie die Arbeitsstätte betreten und Ihre Tätigkeit aufnehmen. Dies könnte wöchentlich (so wie in der Information für Mitarbeiter vorgeschlagen) oder auch in kürzeren Abständen erfolgen. Bitte beachten Sie, ob individuell strengere Vorschriften gelten. Auch könnte eine Regelung getroffen werden, wonach Geschäftstermine mit Kunden nur dann erfolgen können, wenn auch seitens der Kunden ein 3-G-Nachweis erbracht wird.

Uns ist natürlich bewusst, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Arbeit aus dem Homeoffice nicht für sämtliche Betriebe und Praxen bzw. für sämtliche Funktionen innerhalb eines Unternehmens / einer Praxis handhabbar ist. Bitte verstehen Sie unsere Informationen lediglich als Vorschlag. Die konkrete Umsetzung in Ihrer Praxis / Ihrem Unternehmen muss selbstverständlich auf Ihre konkreten Belange angepasst werden.

Sollten Sie Beratungsbedarf zu der Umsetzung von Maßnahmen in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns gern an.

Update – Coronavirus-Pandemie (19.11.2021) – Bundesrat stimmt Maßnahmenkatalog zur Corona-Bekämpfung zu

Einstimmig hat der Bundesrat am 19. November 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bundesweiter Katalog als Rechtsgrundlage für Einschränkungen

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.

Er erlaubt die behördliche Anordnung von Abstandsgeboten im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepten – auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung. Im Einzelfall ist auch die Schließung von Einrichtungen erlaubt – dabei sind aber die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Übergangsregelung, Länderöffnungsklausel, Befristung

Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können.

In besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr können die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen.

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr

Ein neu gefasster § 28b Infektionsschutzgesetz führt die so genannte 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein. Beschäftigte sollen soweit wie möglich von zu Hause aus arbeiten. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, gilt in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher.

Soziale und wirtschaftliche Abfederung

Krankenhäuser erhalten einen Versorgungsaufschlag für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen. Bis Ende März 2022 gelten die Sonderregeln in der Pflege und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag weiter. Die Sonderregeln zum Kinderkrankengeld und zur Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung werden auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Strafen für gefälschte Dokumente

Das Gesetz definiert Strafen für das unbefugte oder unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch, ebenso für unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen oder entsprechender Bescheinigungen sowie die Herstellung von Blankett-Impfausweisen.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Direkt nach der Sondersitzung wurde das Gesetz der Bundesregierung zugeleitet. Sie organisiert das Verfahren zur Gegenzeichnung der zuständigen Regierungsmitglieder und Unterzeichnung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022.

Plenarsitzung des Bundesrates am 19.11.2021

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