Neue GOT tritt am 27.07.2017 in Kraft
Die GOT vom 28.07.1999, durch die 1. und 2. Verordnung in 2005 und 2008 geändert, wurde jetzt im Juli 2017 angepasst und die 3. Verordnung zur Änderung am 26.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Insgesamt wurden die Erwartungen nicht erfüllt. Gefordert war eine Erhöhung um 20 %, tatsächlich umgesetzt wurden 12%. Das entspricht noch nicht einmal der Inflationsrate der letzten Jahre. Die Begründung dieser zaghaften Anpassung ist unglaublich: Eine solche Erhöhung sei dem Tierbesitzer nicht zumutbar und erhöhe die Hemmschwelle, mit einem Tier zum Arzt zu gehen. Die Bundestierärztekammer bezeichnet diese Begründung zu Recht als zynisch.
Bei der medizinisch immer weiter fortschreitenden Entwicklung hin zu einem humanmedizinischen Behandlungsniveau mit qualitativ hochwertigen und hochpreisigen Apparaten ist eine betriebswirtschaftliche Praxisführung so nur schwer zu gewährleisten.