Neue Tarifverträge ab 01.04.2017 – Gehaltstarifvertrag und Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung

Neuer Gehaltstarifvertrag für die TMFA gilt rückwirkend ab 01.04.2017 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2019

Jetzt ist es amtlich: der Tarifvertrag für die TMFA  ist letzten Mittwoch in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab 01.04.2017. Es wurden zweistufige Anpassungen vereinbart:

Ab 01.04.2017 erhöhen sich die Gehälter bezogen auf die Tätigkeitsgruppe 1 im 1. + 2. Berufsjahr um 5%, im 3. + 4. Jahr um 2,5% und ab dem 5. Berufsjahr um 2%.

Ab dem 01.9.2018 tritt die nächste Stufe in Kraft: es gilt eine Steigerung: um weitere 4,76% für das 1. + 2. Berufsjahr, für das 3.+4. 2,44% und ab dem 5. Berufsjahr kommen weitere 1,96% hinzu.

Die Gehälter der Tätigkeitsgruppen II und II werden analog hochgerechnet.

Auszubildende erhalten ab sofort im 1. Ausbildungsjahr 630 € (bisher 580 €), im 2. Jahr 680 € und im 3. Ausbildungsjahr 730 €.

Ebenfalls ab 01.04.2017 wurden die verbindlichen Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung erhöht, und zwar in Abhängigkeit zur Zahl der geleisteten Wochenarbeitsstunden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Tarifverträgen.

Häufige Frage: Für wen gelten die Tarifverträge eigentlich?

Antwort: Es gibt 2 Alternativen:

  1. Der Arbeitgeber ist Mitglied im bpt und die TMFA ist gleichzeitig Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V.
  2. Der individuell geschlossene Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf den Tarifvertrag.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.