Ein Sinnbild europäischer Bürokratie: Die A1-Bescheinigung oder Harmonisierung auf Abwegen

Ein Sinnbild europäischer Bürokratie: Die A1-Bescheinigung oder Harmonisierung auf Abwegen

Europa ist kein Auslaufmodell – trotz oder vielleicht gerade wegen des Brexit. Diese Auffassung vertritt nicht nur alleine die neue europäische Kommission unter Ursula von der Leyen, sondern wie die Beteiligung an der Wahl zum europäischen Parlament im letzten Jahr gezeigt hat auch ein Großteil der Bevölkerung.

Wirtschaft und Gesellschaft fordern ein gemeinsames europäisches Haus, frei von Zöllen, Vorschriften und weiteren Beschränkungen.

Doch wie sieht der Alltag aus? Eine Vielzahl bürokratischer Hürden führen zu Frust und behindern immer wieder wirtschaftliche Abläufe. Ein Paradebeispiel dafür ist die verpflichtende Beantragung der A1-Bescheinigung bei Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union.

Alle europäischen Länder verfügen über eigene Sozialversicherungssysteme. Jeder EU-Bürger, der außerhalb seines Heimatlandes arbeitet, müsste auch im Ausland in die Sozialsysteme einzahlen. Zur Vermeidung von Doppelzahlungen wurde bereits im Jahr 2010 die A1-Bescheinigung erfunden, um zu dokumentieren, dass der Arbeitnehmer bzw. Selbständige weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes angehört. Die Bescheinigung hat einen rein deklaratorischen Charakter und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU, außerdem in Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz.

Ursprünglich einmal geplant, um für eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes (Lohndumping, Sozialbetrug, etc.) zu sorgen, führen Entsendungen von Arbeitskräften in das europäische Ausland durch die A1-Bescheinigung leider zu einem weiteren Bürokratiemonster.

Ihr Angestellter soll eine Messe in Brüssel besuchen? Sie halten einen Vortrag bei einer Konferenz in Barcelona oder besuchen eine Fortbildung in Rom? Wer einen Kunden in den Niederlanden besucht oder um es auf die Spitze zu treiben, während der Dienstzeit mit dem Geschäftswagen über die Grenze fährt, um dort zu tanken, benötigt eine A1-Bescheinigung und muss diese mit sich führen.

Wo bzw. wie muss die Bescheinigung beantragt werden?

Letztendlich hängt es davon ab, wo die jeweilige Person versichert ist. Eine Herausforderung besteht somit darin, bereits die richtige Kontaktstelle zu finden:

  • Für gesetzlich versicherte Mitarbeiter beantragt der Arbeitgeber die A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse des Mitarbeiters
  • Für Privat versicherte Mitarbeiter – die keinem Versorgungswerk angehören – wird die Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt
  • Für Mitarbeiter, die einem Versorgungswerk angehören, bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke

Seit dem Jahr 2019 kann die Beantragung zwingend nur noch auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit von Dienstreisen ist dies oftmals ein Problem, da die Beantragung i.d.R. aus den Lohnabrechnungsprogrammen erfolgt und die Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträger lt. Gesetz drei Arbeitstage Zeit haben, die Bescheinigungen elektronisch an die Arbeitgeber zu übermitteln.

Wie wird kontrolliert?

Wie so oft erfolgt die Durchsetzung europäischer Maßnahmen leider nur sehr uneinheitlich. Besonders scharf sind die Kontrollen in Österreich, Frankreich und in der Schweiz. Die Kontrollen erfolgen durch den Zoll an den Flughäfen, aber auch an den Eingängen von Messe- und Fortbildungsveranstaltungen sowie auch über die Meldelisten in Hotels, wenn der Aufenthalt erkennbar einen dienstlichen Hintergrund hat.

Die elektronische Beantragung vereinfacht den Datenaustausch zwischen den europäischen Sozialversicherungsträgern und verschärft damit den Kontrolldruck auf alle Mitgliedstaaten.

Welche Strafen drohen?

Österreich ist in dieser Hinsicht absoluter Vorreiter. Bei fehlenden A1-Bescheinigungen drohen Bußgelder zwischen 1.000 € und 10.000 €, in Frankreich betragen diese über 3.000 €. In anderen europäischen Ländern werden bei einer fehlenden Bescheinigung für jeden Tag der Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Strafzahlungen wegen einer Dienstreise – und das in Europa? Das ist nur schwerlich mit dem europäischen Gedanken von Reisefreiheit zusammenzubringen. Solche bürokratischen Hindernisse widersprechen dem Grundgedanken eines europäischen Binnenmarktes, in dem Reise- und Dienstleistungsfreiheit geschätzte Errungenschaft sind.

Was ursprünglich einmal dazu gedacht war, Schwarzarbeit im Bausektor zu verhindern, kann heute im Prinzip jeden treffen, der beruflich ins Ausland verreisen muss.

Wie wird es weitergehen?

Die Entwicklung geht offenbar auch den Verantwortlichen in der EU zu weit. So bleiben Korrekturen zur bisherigen Praxis der Entsende- bzw. Dienstreiseregelung immer wieder im Gespräch. Zu Beginn des Jahres teilte die Kommission mit, die bisherige Praxis zu überdenken. Wann man jedoch wieder unbeschwert dienstlich verreisen kann, steht weiterhin in den Sternen. Eine klare Definition des Begriffs “Dienstreise” fehlt derzeit ebenso wie ein konkreter Zeitplan für die Reform.

Bis dahin wird man notgedrungen „mitspielen“ müssen, um unliebsamen Überraschungen in Form verschärfter Sanktionen durch Bußgelder und Sozialversicherungsbeiträge aus dem Weg zu gehen.