Update – Coronavirus-Pandemie (22.04.2020) – Beihilfe und Unterstützung bis 1.500 EUR steuerfrei
Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer hat das Bundesministerium der Finanzen Folgendes beschlossen:
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Den vollständigen Text des Beschlusses finden Sie hier