Nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe für Soloselbständige und Kleinunternehmer in Höhe von 9.000 nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt.
Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2000 Euro. Das bedeutet, das von den 9.000 EUR pauschal 2.000 EUR für den Lebensunterhalt angenommen werden können und damit 7.000 EUR für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verbleiben.