Update – Corona – Pandemie (20.03.2020) – Antrag auf Steuererleichterungen
Wer einen Antrag auf Steuererleichterungen stellen will, muss trotz Corona bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für bereits fällige Umsatz- oder Lohnsteuern wird die Stundung derzeit von vielen Finanzämtern abgelehnt, da nicht Corona dafür ursächlich sei.
Aktualisiert 01.04.2020: Stundung von Lohnsteuern wird abgelehnt,
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) erstatten zu lassen.
Eine Anleitung dazu gibt es auf der Website der Finanzverwaltung NRW Antrag auf Steuererleichterungen
Erlass des Bundesministeriums für Finanzen http://Erlass BMF 19.03.2020