Update – Coronavirus-Pandemie – Kabinettsbeschluss vom 30.04.2020 – Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen
Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat nicht die erhofften weiteren Lockerungen und Öffnungen gebracht. Avisiert werden weitere Entscheidungen für den 6. Mai 2020
Was hat das Kabinett beschlossen? (Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen)
Kurzarbeitergeld KUG
Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld erhöht werden. Es beträgt befristet bis zum 31.12.2020
1.-3. Monat | 4. – 6. Monat | Ab 7. Monat | |
Beschäftigte | 60% | 70% | 80% |
für Beschäftigte mit Kindern | 67% | 77% | 87% |
des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Hinzuverdienstmöglichkeiten und KUG
Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.
Arbeitslosengeld I
Das Arbeitslosengeld I wird für diejenigen um drei Monate zu verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Warmes Mittagessen
Bedürftige Schul- und Kita-Kinder sollen zudem bei pandemiebedingten Schließungen der Schulen und Kitas mit Mittagessen versorgt werden.
Waisenrenten
Waisenrenten sollen auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.
Arbeitsgerichte und Sozialgerichte sowie arbeitsrechtliche Gremien – Nicht mehr physische Anwesenheit als nötig
Für die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit wird die Möglichkeit des Einsatzes von Videokonferenzen in der mündlichen Verhandlung ausgebaut. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Hiermit kann dem Gesundheitsschutz im Rahmen von Gerichtsverhandlungen noch stärker Rechnung getragen werden.