Transparenzregister wird Vollregister (19.11.2021)

Transparenzregister wird Vollregister

Sicher haben Sie bereits von der geänderten Gesetzeslage zum Transparenzregister in Ihrem Branchenbrief oder bei der Kammer gelesen: Und wieder gibt es eine neue Meldepflicht!

Hintergrundinformationen
Das Transparenzregister soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dort sind alle wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen (GmbH, AG, OHG, KG, eingetragene Vereine, Genossenschaften etc.) einzutragen. Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind nicht eintragungspflichtig. Wirtschaftlich Berechtigte/r eines Unternehmens ist eine natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechte hält bzw. kontrolliert.

Mitteilungsfiktion entfällt
Für viele galt bisher die Eintragungspflicht als erfüllt, wenn sich die geforderten Angaben aus einem anderen Register ergaben (z. B. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister). Dies gilt seit dem
1. August 2021 leider nicht mehr. Damit müssen auch alle bisher zum Eintrag nicht Verpflichteten, ihre Daten eintragen bzw. ergänzen, um Bußgelder zu vermeiden.

Gestaffelte Fristen für Meldepflicht
Für  die Eintragung sind die Geschäftsführer der Unternehmen verantwortlich. Je nach Rechtsform haben sie allerdings noch ein wenig Zeit:
– bis zum 31. März 2022: AG, SE und KGaA
– bis zum 30. Juni 2022: GmbH, PartG, Genossenschaft
– bis zum 31. Dezember 2022: übrige Rechtsformen

Hinweis Vereine: diese müssen die Meldungen grundsätzlich nicht selbst vornehmen, da die Daten des Vereinsregisters automatisch in das Transparenzregister eingetragen werden. Hat ein Verein allerdings auch wirtschaftlich Berechtigte oder haben nicht alle Vorstände einen Wohnsitz in Deutschland und die deutsche Staatsangehörigkeit, dann muss der Verein eigene Eintragungspflichten beachten.

Transparenzregister auch bei Krediten und Notaren wichtig
Es kommt jetzt häufiger vor, dass Banken und Sparkassen bereits jetzt für aktuelle Kreditanfragen die Eintragungsbestätigung im Transparenzregister fordern. Ebenso gilt dies bei Gesellschaftsverträgen etc., die bei Notaren beurkundet werden müssen. Bitte bereiten Sie sich deshalb zeitnah darauf vor.

Sie können die Meldung selbst vornehmen unter transparenzregister.de, Ihren Anwalt beauftragen oder fragen bei Ihrer HWK/IHK nach seriösen Dienstleistern. Achtung: mittlerweile sind einige betrügerische Mails und Angebote unterwegs.