2017-06-02 – Nur Einschränkungen für Pelztierhaltung und Schlachtverbot trächtiger Tiere – “Klare Kante” fehlt

Einschränkungen für Pelztierhaltung und Schlachtverbot trächtiger Tiere

Ohne behördliche Erlaubnis ist die Pelztierhaltung in Deutschland künftig verboten. Der Bundesrat billigte am 2. Juni 2017 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages.

Diese Überschrift hört sich positiver an als der Beschluss an sich ist. Wieder einmal vermissen wir die „Klare Kante“.

Vorläufige Erlaubnis für bestehende Pelzfarmen

Eine Erlaubnis erhält nur, wer gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an die artgerechte Haltung von Pelztieren wie Nerze, Rotfuchs oder Chinchilla einhält. Für bestehende Pelzfarmen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzes in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese wird ungültig, wenn der Halter nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis nach neuem Recht beantragt.

Forderung der Länder nur teilweise erfüllt

Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach – zuletzt vor zwei Jahren – ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung gefordert (BR-Drs. 217/15). Mit dem vom Bundestag verabschiedeten „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ bleibt die Pelztierhaltung dagegen auch in Zukunft unter Einschränkungen möglich.

Schlachtverbot trächtiger Tiere

Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält zudem das Verbot, hochträchtige Säugetiere zu schlachten. Davon ausgenommen sind allerdings Schafe und Ziegen. Zur Bekämpfung von Tierseuchen ist jedoch das so genannte Keulen weiter erlaubt, ebenso wie Notschlachtungen.

Tierisches Fett darf wieder verfüttert werden

Außerdem hebt das Gesetz das derzeit geltende Fettverfütterungsverbot auf. Futtermittel aus Fettgewebe tierischen Ursprungs sowie Mischfuttermittel dürfen damit wieder an Rinder verfüttert werden. Es bestehe kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher mehr, heißt es zur Begründung.

Mehr Tierschutz gefordert

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung zu sorgen. Pelztiere in Gefangenschaft zu halten und sie allein zur Pelzgewinnung zu töten, verstoße gegen das Tierschutzgesetz, betonen die Länder. Der Bundesrat fordert zudem eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Außerdem kritisiert er die Ausnahmen beim Schlachtverbot trächtiger Tiere als zu weitgehend und zu unbestimmt. Er verlangt ein grundsätzliches Schlachtverbot sämtlicher trächtiger Nutztiere.

Neue Tarifverträge ab 01.04.2017 – Gehaltstarifvertrag und Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung

Neuer Gehaltstarifvertrag für die TMFA gilt rückwirkend ab 01.04.2017 und hat eine Laufzeit bis 31.12.2019

Jetzt ist es amtlich: der Tarifvertrag für die TMFA  ist letzten Mittwoch in Kraft getreten und gilt rückwirkend ab 01.04.2017. Es wurden zweistufige Anpassungen vereinbart:

Ab 01.04.2017 erhöhen sich die Gehälter bezogen auf die Tätigkeitsgruppe 1 im 1. + 2. Berufsjahr um 5%, im 3. + 4. Jahr um 2,5% und ab dem 5. Berufsjahr um 2%.

Ab dem 01.9.2018 tritt die nächste Stufe in Kraft: es gilt eine Steigerung: um weitere 4,76% für das 1. + 2. Berufsjahr, für das 3.+4. 2,44% und ab dem 5. Berufsjahr kommen weitere 1,96% hinzu.

Die Gehälter der Tätigkeitsgruppen II und II werden analog hochgerechnet.

Auszubildende erhalten ab sofort im 1. Ausbildungsjahr 630 € (bisher 580 €), im 2. Jahr 680 € und im 3. Ausbildungsjahr 730 €.

Ebenfalls ab 01.04.2017 wurden die verbindlichen Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und Entgeltumwandlung erhöht, und zwar in Abhängigkeit zur Zahl der geleisteten Wochenarbeitsstunden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Tarifverträgen.

Häufige Frage: Für wen gelten die Tarifverträge eigentlich?

Antwort: Es gibt 2 Alternativen:

  1. Der Arbeitgeber ist Mitglied im bpt und die TMFA ist gleichzeitig Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V.
  2. Der individuell geschlossene Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf den Tarifvertrag.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.

DEUTSCHE VET in Köln vom 12. – 13.05.2017

Wir sind auf der “DEUTSCHE VET” an Stand Nr. 655 für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!

Datum 12.05.2017 – 13.05.2017

Ort Köln-Messe

bpt-Kongress in Hannover vom 17. – 20. November 2016

Wir sind am Stand des Tierarztberater-Netzwerkes für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!

Datum 17.11.2016

Ort Hannover Messegelände (Convention Center)

bpt-Kongress in München vom 8. bis 11. Oktober 2015

Wir sind am Stand des Tierarztberater-Netzwerkes für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!

Datum 08.10.2015

Ort ICM Internationales Congress Center München