Update – Coronavirus-Pandemie (29.05.2020) – Weitere Lockerungen bei Restaurants, Hotels, Freibädern und Freizeitparks, Sport, Schulen und Kitas, Demos und Kontaktbestimmungen

Der Föderalismus macht es  uns nicht leicht, den Überblick über die jeweils beschlossenen Lockerungen zu behalten. Wer jetzt einen Ausflug machen möchte, einen Kurztrip in ein anderes Bundesland plant, mit Freunden eine Radtour plant oder über Urlaub nachdenkt, muss schauen,  was in welchem Bundesland mit wie vielen Personen möglich ist.

Wir haben hier die wesentlichen Informationen je Bundesland zusammen getragen zu  Restaurants und Bars, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen, Freibädern und Freizeitparks, Kontaktbestimmungen, Fitnessstudios und Sporthallen, Demonstrationen, Schulen und Kitas:

BADEN-WÜRTTEMBERG:

Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten, Kneipen und Bars dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen.

Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung ohne Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Vom 29. Mai an dürfen sie wieder ganz öffnen, genauso wie Hotels – ausgenommen sind Wellnessbereiche.

Wann Freibäder öffnen dürfen, ist noch nicht absehbar. Freizeitparkfans können sich auf den 29. Mai freuen.

Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

Fitnessstudios dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.

Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

BAYERN:

Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab 30. Mai wieder öffnen.

Freizeitparks dürfen ab 30. Mai öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.

Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.

Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

BERLIN:

Essen in Restaurants ist möglich. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, müssen geschlossen bleiben.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Sport in Hallen ist nicht erlaubt – weder für Vereine noch in Fitnessstudios.

Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern sind erlaubt. Unter freiem Himmel dürfen bis zu 100 Menschen teilnehmen.

Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

BRANDENBURG:

Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.

Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.

Freizeitparks und Freibäder können ab Donnerstag (28.05.2020) öffnen.

Ab Donnerstag dürfen zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.

Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können ab Donnerstag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind ab Donnerstag erlaubt.

Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

BREMEN:

Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.

Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Sporthallen und Fitnessstudios dürfen seit Mittwoch unter Auflagen wieder öffnen.

Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Ab 1. Juni sollen alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

HAMBURG:

Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.

Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.

Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen seit Mittwoch wieder öffnen.

Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN:

Gaststätten und Bars sind geöffnet, pro fünf Quadratmeter Fläche ist nur ein Gast erlaubt.

Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.

Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN:

Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.

Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.

Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.

Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen.

NIEDERSACHSEN:

Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.

Ferienwohnungen dürfen schon länger betrieben werden, Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen. Campingplätze sind ebenfalls geöffnet.

Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.

Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN:

Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.

Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.

Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.

RHEINLAND-PFALZ:

Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf seit Mittwoch wieder an der Theke abgeholt werden.

Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

Freibäder dürfen seit Mittwoch wieder öffnen, Freizeitparks am 10. Juni.

Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen

Seit Mittwoch dürfen Fitnessstudios wieder aufmachen. Auch Vereinssport in Hallen ist dann wieder möglich.

Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmern sind ab Mittwoch wieder möglich.

Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.

SAARLAND:

Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.

Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.

In Kitas und Schulen soll im Laufe des Junis wieder einen möglichst regulären Betrieb geben.

SACHSEN:

Restaurants und Bars dürfen öffnen.

Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.

Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.

Es können sich zwei Hausstände treffen.

Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT:

Alle Restaurants dürfen wieder öffnen. Bars dürfen ab Donnerstag (28.05.2020) wieder öffnen.

Ferienwohnungen können öffnen, Hotels ebenfalls – zunächst aber für Gäste aus dem eigenen Land. Ab Donnerstag sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein.

Freibäder und Freizeitparks dürfen ab Donnerstag wieder öffnen.

Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Von Donnerstag an dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, zu privaten Feiern dürfen dann bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

Fitnessstudios dürfen ab Donnerstag wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist dann wieder erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.

Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN:

Restaurants und Bars können öffnen.

Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz.

Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

Auch für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien hat der Unterricht wieder begonnen. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

THÜRINGEN:

Restaurants und Bars können öffnen.

Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine sollen ab dem 1. Juni in Hallen zurückkehren.

Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.