Update – Corona – Pandemie (23.03.2020) – Zuschüsse und mehr – eine Zusammenfassung aus einem Live-Chat

Live-Chat am 23.03.2020 von 17 – 18 Uhr zu den aktuellen Programmen der Bundesregierung.
Anwesend der FDP-Politiker Johannes Vogel (MdB), Catharina Bruns von der Kontist-Stiftung und Tobias Maucher.

Johannes Vogel hat Fragen zu den aktuellen Programmen der Bundesregierung Fragen beantwortet:

– Steuerstundung
– Kreditbürgschaftsrahmen
– Grundsicherung
– Zuschuss für Einzelkämpfer und kleinere Unternehmen.

Alles, was heute schon von FinMIn Scholz vorgestellt wurde, soll am Mittwoch direkt nacheinander im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Wichtig bei allen Hilfsprogrammen (aber auch logisch):
die Schwierigkeiten des Unternehmens müssen durch die Corona-Pandemie verursacht sein!

Kreditbürgschaftsrahmen:
Bisher waren die Hausbanken nur zu 80% über die KfW abgesichert, jetzt sollen es 90% werden.

Zuschüsse:
Für Unternehmer, die
bis zu 5 Mitarbeiter beschäftigen, soll ein Zuschuss bis 9.000 €
gezahlt werden,
bei 6-10 Mitarbeitern beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 €.

Die Anträge sollen “schlank” erfolgen ohne große Prüfungen. Das wird dann im nachhinein wahrscheinlich über die Steuererklärungen plausibilisiert.

Die genaue Ausformulierung – also wie zählen die Mitarbeiter (Köpfe oder arbeitzeitanteilig), Antragsvoraussetzungen etc. folgen am Mittwoch,
wenn Bundestag und Bundesrat die Gesetzesvorlagen verabschieden.

Bitte schaut dazu auch unbedingt auf die Websites der Landesregierungen, die ständig aktualisiert werden. Hier werden weitere Fragen beantwortet.

(Alles bitte ohne Gewähr aus dem Live-Chat)

Update – Corona – Pandemie (23.03.2020) – Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Aus Anlass der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie haben die Bezirksregierungen das Arbeitszeitgesetz gelockert.
Leider sind die Ausnahmen nicht bundeseinheitlich geregelt.
So hat die

Bezirksregierung Arnsberg

zunächst befristet bis zum 19. April 2020, folgende Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz im Wege einer Allgemeinverfügung zu genehmigen, ohne dass hierfür eine gesonderte Bewilligung zu beantragen ist:

  • Zulässigkeit Sonn- und Feiertagsarbeit
    • für Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen) und Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen sowie Einräumen pandemierelevanter Produkte (z. B. infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel) oder von Medizinprodukten und Medikamenten oder das Erbringen pandemierelevanter Dienstleistungen (z. B. medizinische und pflegerische Betreuung) oder
    • für Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen notwendiger Ware des täglichen Gebrauchs im Einzelhandel (z. B. Hygieneartikel, Trockensortiment)
  • Überschreitung der maximalen Höchstarbeitszeit
    Soweit erforderlich darf bei den oben genannten Tätigkeiten eine Beschäftigung über acht Stunden, nicht jedoch über 12 Stunden täglich erfolgen, wenn

    • die wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden nicht überschreitet und
    • ein Ausgleich innerhalb von einem halben Jahr auf durchschnittlich 48 Stunden / Woche erfolgt.

Diese Ausnahmeregelungen dürfen in Anspruch genommen werden, wenn pandemiebedingt ein erheblicher Mehrbedarf an den genannten Produkten oder Dienstleistungen besteht oder der allgemein bestehende Bedarf wegen aktueller Personalausfälle anders nicht gedeckt werden kann. Dies gilt auch zur Deckung temporärer Lücken im Einzelhandel und in Apotheken.

die Regierungen von

Niederbayern und der Oberpfalz

haben Ausnahmeregelungen  ab sofort bis einschließlich 30. Juni 2020 verabschiedet

Längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten sind möglich

In bestimmten Bereichen gelten Ausnahmen bei der täglichen Höchstarbeitszeit, bei den Regelungen zu Ruhepausen und bei der Sonn- und Feiertagsruhe. Unter anderem dürfen Arbeitnehmer täglich über acht bzw. zehn Stunden hinaus und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ruhepausen dürfen auf 15 Minuten bei über sechs Stunden Arbeitszeit und auf 30 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit verkürzt werden. Die Ruhezeit darf um bis zu zwei Stunden verkürzt werden.

Wöchentliche Arbeitszeit darf nicht dauerhaft erhöht sein

Allerdings müssen die Arbeitgeber laut einem Hinweis der Regierungen im Fall, dass sie die Ausnahmemöglichkeiten nutzen, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiter sicherstellen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von sechs Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. Auch bestehen weiterhin Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte.

Update – Corona – Pandemie (23.03.2020) – Bundeseinheitliche Ausgangsbeschränkungen

Seit 22. März 2020 um 17.30 Uhr ist es amtlich: Es gibt bundeseinheitliche Ausgangsbeschränkungen und Kontaktreduzierungen.
Hier ein Überblick – bitte beobachten Sie aber auch die aktuelle Berichterstattung, da die Beschränkungen stündlich erweitert werden können:

Das bleibt geöffnet

Das bleibt geschlossen

Das ist untersagt

Dafür gibt es Beschränkungen

Alles zum Thema Kinderbetreuung

Alles zur kritischen Infrastruktur

 

Hier ist die Pressemitteilung der Bundeskanzlerin vom 22. März 2020 um 17.30 Uhr

Hier ist die ausformulierte Verfügung des Landes NRW, die mit denen der anderen Bundesländern übereinstimmen müsste

Update – Corona – Pandemie (20.03.2020) – Antrag auf Steuererleichterungen

Wer einen Antrag auf Steuererleichterungen stellen will, muss trotz Corona bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für bereits fällige Umsatz- oder Lohnsteuern wird die Stundung derzeit von vielen Finanzämtern abgelehnt, da nicht Corona dafür ursächlich sei.

Aktualisiert 01.04.2020: Stundung von Lohnsteuern wird abgelehnt,

Allerdings besteht die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) erstatten zu lassen.
Eine Anleitung dazu gibt es auf der Website der Finanzverwaltung NRW Antrag auf Steuererleichterungen

Erlass des Bundesministeriums für Finanzen  http://Erlass BMF 19.03.2020

 

 

Update – Corona-Pandemie (20.03.2020) – Direktlinks zu Soforthilfen nach Bundesländern

Update – Coronavirus-Pandemie (19.03.2020) – Aktuelle Informationen

Wir versuchen, Sie in diesen schwierigen Zeiten so schnell wie möglich mit allen verfügbaren Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Ihrem Unternehmen zu versorgen. Bitte nutzen Sie aber auch weitere Quellen und die Tagespresse, da die Informationen derzeit ständig aktualisiert werden.

Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt und schauen Sie sich die jeweiligen Verfügungen bzw. Erlasse der Bürgermeister zum Stichwort “Corona” an.
Diese werden laufend aktualisiert – bitte beachten Sie unbedingt die Auflagen, bei Nichtbeachtung drohen  Zwangsmittel.

Bundesgesundheitsministerium

Hier finden Sie FAQs zum Infektionsschutz, Hygienemaßnahmen und weitere Informationen


SOFORTHILFE CORONA BAYERN

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Informationen und Anträge finden Sie hier:
SOFORTHILFE CORONA in Bayern


Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Hier finden Sie ein Antragsformular zur Stundung und zum Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Dieses Antragsformular steht auf der Website der bayerischen Finanzämter, ist aber bundeslandneutral gehalten.

Antragsformular – Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Steuerstundungen: Finanzministerium veröffentlicht Erlass zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung von durch Corona betroffene Unternehmen

Steuerstundungen Schleswig-Holstein

Steuerstundungen Thüringen

Co­ro­na­vi­rus: Mil­li­ar­den-Schutz­schild für Deutsch­land – Maßnahmenpaket des BMF

Maßnahmenpaket des BMF

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) – Schreiben dem BMF vom 19.03.2020

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen

Insolvenzantragspflicht aussetzen

Aktuelle Informationen zum Reiserecht

Aktuelles zum Reiserecht

Coronavirus: Versicherungsschutz und Empfehlungen für Beschäftigte

Wird Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt?

Betriebsunterbrechungsversicherung und Pandemie

Bitte prüft Eure Betriebsunterbrechungsversicherungen, ob Pandemie eingeschlossen ist. Derzeit gibt es wohl noch Möglichkeiten, dieses Risiko einzuschließen. Wie lange das allerdings noch funktioniert,weiß man nicht. Sprecht Euren Versicherungsmakler an. Er wird wahrscheinlich von euch die Betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Jahres haben wollen.

Ein Nachtrag zum Thema Betriebsunterbrechungsversicherung und Pandemie:

Laut Aussage eines Versicherungsmaklers gibt es “für Mediziner eine Versicherung bei behördlicher Schließung. Allerdings zahlt dann sowieso im Moment noch die KV…und die Leistung der Versicherung ist nur auf 30 Praxistage begrenzt….also sehr übersichtlich. Diese Versicherung ist außerdem ziemlich teuer.”

Die WFG des Kreises Unna bietet allen Unternehmen ihre Hilfe an, andere Städte und Kreise tun dies sicher auch. Bitte informieren Sie sich dazu im Netz.
Für den Kreis Unna sind die Kontaktdaten:

s.radig@wfg-kreis-unna.de
Tel. 02303 272890

Update – Coronavirus-Pandemie (19.03.2020) – Corona-Testapp der Charité

Die Berliner Charité hat gemeinsam mit einer Software-Firma einen Onlinefragebogen entwickelt, um mögliche Corona-Verdachtsfälle zu identifizieren.

Bei der digitalen Anwendung handelt es sich nicht um eine Anwendung, die diagnostische Leistungen erbringt. Die Anwendung dient der Vereinfachung der Handlungsabläufe in der Versorgung.

Corona-Testapp

Update – Coronavirus-Pandemie (19.03.2020) – Checkliste Notfallordner

Checkliste Notfallordner

Auch wenn es ein ungeliebtes Thema ist: spätestens jetzt sollten Sie einige wesentliche Dinge regeln, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern und Ihre Angehörigen im Fall der Fälle zu entlasten bzw. zu unterstützen:

Ernennen Sie eine Vertrauensperson! Überlegen Sie sich, wer im Ernstfall für Sie einspringt und Sie als Unternehmer vertritt? Wie läuft der Betrieb weiter?

Was müssen meine Angehörigen wissen?

Checkliste: Was passiert bei Unfall, Todesfall oder schwerer Krankheit?
Wer hat welche Aufgaben? Was sind die wichtigsten – und ersten – Maßnahmen?

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Kopie des Testaments und Hinweis darauf, wo das Original des Testaments sich befindet
  • Liste zu bestehenden Vollmachten inkl. Kontovollmachten und Hinweis darauf, wo sich diese befinden
  • Übersicht über sämtliche Passwörter und Zugangsdaten – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld
  • sämtliche die Praxis/das Unternehmen betreffenden Verträge: Arbeitsverträge, Mietvertrag usw.
  • aktuelle Aufstellung aller Bankkonten – privat und geschäftlich
  • Vermögensaufstellung und Übersicht der Schulden (jeweils mit Arten und Aufbewahrungsort der betreffenden Unterlagen)
  • Überblick über sämtliche Versicherungen, insbesondere Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Praxis-/Betriebsausfallversicherung, aber auch Berufshaftpflicht
  • Auflistung des Patientenstamms / Kundenstamms bzw Hinweis auf den digitalen Zugang
  • Überblick über die Mitarbeiter mit Qualifikation, Alter und Gehalt
  • Auflistung des Anlagevermögens (im Eigentum)
  • Aufstellung der geleasten Gegenstände und Verweis auf die Verträge
  • Aufstellung aller Mitgliedschaften
  • Übersicht mit Adressdaten zu Verwandten, Freunden

Diese Auflistung ist nicht vollständig, sondern nur eine kleine Hilfestellung!!

 

Update – Coronavirus-Pandemie (19.03.2020) – Kurzarbeitergeld

Das könnte auch Sie betreffen, wenn Sie den Praxisbetrieb reduzieren bzw. einstellen müssen.

Erklärung der Bundesregierung und ein Video der Agentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld.

Bundesregierung zum Antrag auf Kurzarbeitergeld

Video der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld

FAQ zum Thema Kurzarbeitergeld

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KuG)

Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) für Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben

 

Als unser Mandant sprechen Sie uns bitte an.

Ihr vetax®-Team

Aus aktuellem Anlass – Coronavirus-Pandemie

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf Empfehlung des Unternehmens, das uns arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut, werden wir zunächst bis Ende April Außentermine nur in besonderen Ausnahmefällen wahrnehmen und möchten Sie auch bitten – soweit möglich – von Besuchen bei uns abzusehen. Wir werden intern alle notwendigen und empfohlenen Maßnahmen ergreifen um mitzuhelfen, die schnelle Verbreitung von COVID-19 zu verhindern.

Wir wollen keine Panik verbreiten, sondern nur helfen, Sie, uns und unsere Mitarbeiter zu schützen.

Alle vereinbarten Präsenztermine werden nach Rücksprache mit Ihnen telefonisch, per Skype oder Fastviewer wahrgenommen – moderne Technik macht es möglich :-).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!!

Ihr vetax®-Team