Wir versuchen, Sie in diesen schwierigen Zeiten so schnell wie möglich mit allen verfügbaren Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Ihrem Unternehmen zu versorgen. Bitte nutzen Sie aber auch weitere Quellen und die Tagespresse, da die Informationen derzeit ständig aktualisiert werden.
Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt und schauen Sie sich die jeweiligen Verfügungen bzw. Erlasse der Bürgermeister zum Stichwort „Corona“ an.
Diese werden laufend aktualisiert – bitte beachten Sie unbedingt die Auflagen, bei Nichtbeachtung drohen Zwangsmittel.
Hier finden Sie FAQs zum Infektionsschutz, Hygienemaßnahmen und weitere Informationen
SOFORTHILFE CORONA BAYERN
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Informationen und Anträge finden Sie hier:
SOFORTHILFE CORONA in Bayern
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Hier finden Sie ein Antragsformular zur Stundung und zum Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Dieses Antragsformular steht auf der Website der bayerischen Finanzämter, ist aber bundeslandneutral gehalten.
Antragsformular – Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Steuerstundungen: Finanzministerium veröffentlicht Erlass zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung von durch Corona betroffene Unternehmen
Steuerstundungen Schleswig-Holstein
Steuerstundungen Thüringen
Coronavirus: Milliarden-Schutzschild für Deutschland – Maßnahmenpaket des BMF
Maßnahmenpaket des BMF
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) – Schreiben dem BMF vom 19.03.2020
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)
Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen
Insolvenzantragspflicht aussetzen
Aktuelle Informationen zum Reiserecht
Aktuelles zum Reiserecht
Coronavirus: Versicherungsschutz und Empfehlungen für Beschäftigte
Betriebsunterbrechungsversicherung und Pandemie
Bitte prüft Eure Betriebsunterbrechungsversicherungen, ob Pandemie eingeschlossen ist. Derzeit gibt es wohl noch Möglichkeiten, dieses Risiko einzuschließen. Wie lange das allerdings noch funktioniert,weiß man nicht. Sprecht Euren Versicherungsmakler an. Er wird wahrscheinlich von euch die Betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Jahres haben wollen.
Ein Nachtrag zum Thema Betriebsunterbrechungsversicherung und Pandemie:
Laut Aussage eines Versicherungsmaklers gibt es „für Mediziner eine Versicherung bei behördlicher Schließung. Allerdings zahlt dann sowieso im Moment noch die KV…und die Leistung der Versicherung ist nur auf 30 Praxistage begrenzt….also sehr übersichtlich. Diese Versicherung ist außerdem ziemlich teuer.“
Die WFG des Kreises Unna bietet allen Unternehmen ihre Hilfe an, andere Städte und Kreise tun dies sicher auch. Bitte informieren Sie sich dazu im Netz.
Für den Kreis Unna sind die Kontaktdaten:
s.radig@wfg-kreis-unna.de
Tel. 02303 272890